Pflegeversicherung

Anspruch hat jede Person, die voraussichtlich länger als 6 Monate im Bereich der Körperpflege Hilfe benötigt.

Wo und wie beantrage ich diesen Anspruch?

Bei Ihrer zuständigen Pflegekasse.
Diese können Sie entweder formlos stellen oder einfach durch einen Anruf bei Ihrer Pflegekasse. Das entsprechende Formular abfordern, das Sie dann ausgefüllt und unterschrieben an die Kasse zurücksenden.

Weiterer Ablauf des Anspruchs?

Die Pflegekasse leitet Ihren Antrag an den MDK (Medizinischen Dienst der Krankenkasse) weiter. Dann wird sich innerhalb der nächsten 6 Wochen ein Mitarbeiter vom MDK bei Ihnen telefonisch oder schriftlich melden um Ihnen einen Termin mitzuteilen wann er zu Ihnen nach Hause kommt. Ein Mitarbeiter vom MDK wird sie dann zu Hause besuchen um sich vor Ort ein Überblick über Ihren Pflege-und Gesundheitszustand zu verschaffen. Dann wird er sein erstelltes Gutachten an Ihre Kasse weiterleiten und die wird sich bei Ihnen direkt melden und das Ergebnis mitzuteilen.

Was für Leistungen gibt es?

Geldleistungen:
sind die Leistungen die Sie von der Pflegekasse erhalten wenn Sie die Pflege selbst ohne einen ambulanten Pflegedienst durchführen.

Pflegestufe 1244,00€ monatlich
Pflegestufe 2458,00€ monatlich
Pflegestufe 3728,00€ monatlich

Sachleistungen:
sind die Leistungen die Sie von der Pflegekasse erhalten wenn Sie einen ambulanten Pflegedienst in Anspruch nehmen.

Pflegestufe 1468,00€ monatlich
Pflegestufe 21144,00€ monatlich
Pflegestufe 31612,00€ monatlich

Hinzu kommen für Kunden der Pflegestufe "0" mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz nach § 123 SGB XI 231,00Euro, in der PS 1: 221,00 Euro, der PS 2: 154,00 Euro für häusliche Pflegesachleistungen. Alle Pflegebedürftigen bekommen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI in Höhe von 104,00 Euro monatlich.

Kombinationsleistungen:
Darunter versteht man eine Kombination zwischen Geld- und Sachleistungen. Wenn die Sachleistungen von einen ambulanten Pflegedienst nicht vollständig ausgeschöpft werden dann wird der verbleibende Anteil Prozentual auf Sie übertragen/gutgeschrieben.

Was ist ein Eigenanteil?

Der Eigenanteil ist nicht mit der Zuzahlung zu verwechseln.
Der Eigenanteil sind die Kosten die durch die Sachleistungen nicht abgedeckt werden.
Beispiel: Kosten der Pflege im Monat betragen 500,00Euro bei Pflegestufe 1. Dann wären durch die Sachleistungen 450,00Euro abgedeckt und die restlichen 50,00Euro sind dann die Eigenleistungen.

Sozialamt?

Wer nicht die finanziellen Möglichkeiten hat, einen Eigenanteil zu leisten, kann Hilfe vom zuständigen Sozialamt beantragen.

Preisliste

Die aktuelle Preisliste (Stand: 01.01.2017) finden Sie hier: Link

Leistungskomplexe